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Beratung betriebliche Gesundheitsförderung:

Für mehr Gesundheit am Arbeitsplatz

Meine punktuelle Beratungsleistung für Sie und Ihre Mitarbeiter

Gesundheit am Arbeitsplatz - ich berate Sie punktuell!

Die Ausgangssituation:

Ich erzähle Ihnen kein Geheimnis, wenn ich sage, dass die krankheitsbedingten Ausfälle von Mitarbeitern aufgrund von psychischer Belastung permanent steigt. Der Gesetzgeber hat Regel geschaffen, um die Gesundheit am Arbeitsplatz zu fördern.

Diese zusätzlichen Regeln bedeuten jedoch eine zusätzliche Belastung für die im Unternehmen Zuständigen.

Denn gerade in kleinen und mittleren Unternehmen wird das Personal nach wie vor häufig von Assistent:innen betreut: Egal ob Team-Assistenz, Assistenz der Geschäftsführung oder Vertriebsassistenz – gern heißt es: „Das Personal machen Sie einfach nebenbei mit.“

Das ist herausfordernd und belastend für die Betroffenen, die sich oft überfordert und wenig fachlich kompetent fühlen. Dennoch wird das Thema „irgendwie“ nebenbei mit abgefrühstückt und aufgrund fehlender Zeit und fehlenden Wissens eher stiefmütterlich behandelt.

Zugleich kennen aber immer mehr Mitarbeiter ihre Rechte gemäß der gesetzlichen Vorgaben. Und da kann es dann schon zum Grummeln in der Belegschaft kommen, wenn die Mitarbeiter sich fragen, warum ihr Arbeitgeber sich nicht um bestimmte Regelungen kümmert.

 

Wozu „punktuelle Beratung zur betrieblichen Gesundheitsförderung“?

Durch mein Angebot der punktuellen Beratung können Sie mich zeitlich begrenzt zu einem Thema beauftragen, bei dem Sie konkret Unterstützung oder Hilfestellung benötigen.

Ihr großer Vorteil: Sie müssen niemanden einstellen, Sie müssen niemanden auf umfangreiche Schulungen schicken. Buchen Sie mich einfach für das Thema, bei dem Sie zeitlich oder fachlich stecken bleiben.

 

Gesundheit am Arbeitsplatz:

Meine Beratung zur betrieblichen Gesundheitsförderung im Einzelnen:

1. Schlichtung bei (Diskriminierungs-) Konflikten (gem. des Beschwerderechts nach §13 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sieht vor, dass jedes Unternehmen eine Beschwerdestelle vorhält aufgrund des umfassenden Beschwerderechts in Bezug auf Diskriminierung. Die Ausgestaltung dieser Beschwerdemöglichkeit ist dem Arbeitsgeber überlassen. Der Arbeitsgeber sollte jedoch nicht bestehende Gleichstellungs- oder Schwerbehindertenbeauftragte oder den Betriebsrat mit der Aufgabe betrauen: Hier kann ein Interessenskonflikt entstehen, denn die genannten Beauftragten sind der Arbeitnehmerseite zuzuordnen. Die Beschwerdestelle dagegen übernimmt Arbeitgeberfunktionen.

Mein Angebot: Ich übernehme als externe Verantwortliche und gegenüber den Mitarbeitern als neutrale Instanz die Aufgaben der Beschwerdestelle in Abstimmung mit der Geschäftsleitung Ihres Unternehmens. Alle Beschwerden in Bezug auf Diskriminierung werden im Auftrag des Arbeitgebers – also in Ihrem Auftrag – von mir bearbeitet. Sie als Verantwortliche(r) des Betriebes entscheidend abschließend über den jeweiligen Sachverhalt.

2. Beurteilung der psychischen Belastung am Arbeitsplatz (gem. §5 Arbeitsschutzgesetz) für mehr Gesundheit im Unternehmen

Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist bereits eine sehr lange Zeit Pflicht. Das kennen die meisten Unternehmen und haben entsprechende Arbeitsschutzkräfte beauftragt, um die Unfallgefährdung zu minimieren. Das ist großartig!

Doch seit einer Weile gilt es auch, die psychische Belastung am Arbeitsplatz zu beurteilen. Nicht wenige Mitarbeiter und Unternehmer missverstehen dies. „Ich bin doch nicht bekloppt. Ich hab keine Depression!“ heißt es gern. Dass die Beurteilung der psychischen Belastung am Arbeitsplatz erst einmal gar nichts mit psychischen Erkrankungen zu tun hat, wissen viele nicht.

Es geht viel, viel niederschwelliger los! Damit Sie besser verstehen, worum es bei dieser Analyse geht, will ich Ihnen hier kurz und knackig ein paar Bullet Points aufzählen. Bei der Beurteilung werden unter anderem diese Aspekte betrachtet:

  • Arbeitsinhalt (Verantwortung, Handlungsspielräume, Qualifikation etc.)
  • Arbeitsorganisation (Arbeitszeiten (Schichtdienst!), Störungen, Unterbrechungen, Intensität etc.)
  • soziale Beziehungen (zu Kollegen, zu Vorgesetzten, Kommunikation)
  • Arbeitsumgebung (Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung etc.)

Mein Angebot: Ich übernehme als externe Verantwortliche die Ermittlung und Analyse der psychischen Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen – oder ich unterstütze beratend den intern Verantwortlichen.

3. Unterstützung in unterschiedlichen Prozessen des betrieblichen Gesundheitsmanagements für mehr Gesundheit am Arbeitsplatz und Mitarbeiterzufriedenheit

Der Prozess des betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) ist sehr umfassend und nie abgeschlossen. Dass er auch zeitaufwändig ist, muss ich wohl nicht betonen. Ziel des BGM ist, langfristig Prozesse im Unternehmen zu installieren, die die Gesundheit am Arbeitsplatz fördern, aber auch das Unternehmen als solches unterstützen. Die oben genannte Beurteilung der psychischen Belastung am Arbeitsplatz ist ein typisches Element des BGM. Darüber hinaus zählen Ermittlung des Status quo, Gesundheitszirkel, Maßnahmenplanung zur Wiedereingliederung nach Krankheit, Workshops zur strategischen Zielfindung und auch Mitarbeiterfragungen zu den typischen BGM-Aufgaben. Schließlich mündet die Arbeit häufig in der Planung und Organisation von Gesundheitstagen, -kursen etc. Hier verlassen wir das BGM und gehen ins BGF über (betriebliche Gesundheitsförderung).

Alle die aufgezählten Punkte tragen dazu bei, die Gesundheit aller am Arbeitsplatz langfristig auf einem stabilen und möglichst hohen Niveau zu halten. Hinzu kommt noch ein interessanter Aspekt: Je mehr Sie sich ernsthaft um die Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz kümmern, umso mehr fühlen die Mitarbeiter sich auch in ihren Belangen gesehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Fluktuation sinkt, ist damit gegeben.

 

Gesundheit am Arbeitsplatz…

… bedeutet mehr als ein Obstkorb einmal in der Woche. Fangen Sie jetzt an, in die Gesundheit Ihrer Belegschaft zu investieren. Ich unterstütze Sie. 

Buchen Sie jetzt Ihr unverbindliches Informationsgespräch mit mir!

Für ein Kennlerngespräch zu diesem Themenkomplex sollten Sie idealerweise 1 bis 2  Stunden Zeit investieren, in der wir Klarheit darüber erarbeiten, was ich für Sie konkret tun kann. Das Informationsgespräch verpflichtet Sie zu keiner Beauftragung. Im Anschluss erarbeite ich gern ein Angebot für Sie.

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